Lübeck, 25. November 2018

Straßenausbaubeiträge

  Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Wo soll in Zukunft das Geld für den Straßenausbau herkommen? Es wäre nicht zu akzeptieren, eine Finanzierung über eine Anhebung der Grundsteuer auch auf dem Rücken von etwa 80.000 Lübecker Mieterhaushalten vorzunehmen mit der sicherlich äußerst komfortablen Folge für die Mitglieder des Haus & Grund und des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), dass vermietende Eigentümer vollständig von Straßenausbaubeiträgen befreit sind und sich um eine erhöhte Grundsteuer keine Sorgen machen müssen, da sie diese im Zuge von Betriebskostenabrechnungen auf ihre Mieter umlegen. Zu den VNW-Mitgliedern gehören übrigens auch die Firmen Buwog und Vonovia.

Die nach der Betriebskostenverordnung erlaubte Möglichkeit, die Grundsteuer auf Mieter umlegen zu können, ist schon für sich gesehen unverständlich und ungerecht, da es sich um einen Bodenzins auf das Eigentum handelt, der an den nach dem dahinter stehenden Leitbild vermögenden Haus- und Grundeigentümer adressiert ist und nicht an den Mieter, dem die Mietwohnung nicht gehört. Die Umwandlung nicht umlagefähiger Straßenausbaubeiträge in eine umlagefähige Grundsteuer würde diese Fehlgestaltung noch verstärken und bedeuten, dass Mieterhaushalte die Straßenausbaubeiträge sogar doppelt bezahlen, nämlich einmal über die erhöhte Grundsteuer und ein weiteres Mal wie bisher über die Grundmiete. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass vermietende Eigentümer aufgrund einer Befreiung von Straßenausbaubeiträgen im Gegenzug die in der Grundmiete kalkulatorisch enthaltene Beitragslast herausnehmen und den Mietzins entsprechend reduzieren.

Es gehört zu einer verantwortungsvollen Wohnungspolitik, die bei vielen Mieterhaushalten insbesondere aufgrund des seit Jahren sehr angespannten Lübecker Wohnungsmarktes bereits vorhandenen hohen Wohnkostenbelastungen nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, indem der Straßenausbau über eine Grundsteuererhöhung finanziert wird.

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