Lübeck,
25. November 2018
Straßenausbaubeiträge
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Wo soll in Zukunft das
Geld für den Straßenausbau herkommen? Es wäre nicht zu akzeptieren, eine
Finanzierung über eine Anhebung der Grundsteuer auch auf dem Rücken von
etwa 80.000 Lübecker Mieterhaushalten vorzunehmen mit der sicherlich
äußerst komfortablen Folge für die Mitglieder des Haus & Grund und des
Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), dass vermietende Eigentümer
vollständig von Straßenausbaubeiträgen befreit sind und sich um eine
erhöhte Grundsteuer keine Sorgen machen müssen, da sie diese im Zuge von
Betriebskostenabrechnungen auf ihre Mieter umlegen. Zu den
VNW-Mitgliedern gehören übrigens auch die Firmen Buwog und Vonovia.
Die nach der
Betriebskostenverordnung erlaubte Möglichkeit, die Grundsteuer auf
Mieter umlegen zu können, ist schon für sich gesehen unverständlich und
ungerecht, da es sich um einen Bodenzins auf das Eigentum handelt, der
an den nach dem dahinter stehenden Leitbild vermögenden Haus- und
Grundeigentümer adressiert ist und nicht an den Mieter, dem die
Mietwohnung nicht gehört. Die Umwandlung nicht umlagefähiger
Straßenausbaubeiträge in eine umlagefähige Grundsteuer würde diese
Fehlgestaltung noch verstärken und bedeuten, dass Mieterhaushalte die
Straßenausbaubeiträge sogar doppelt bezahlen, nämlich einmal über die
erhöhte Grundsteuer und ein weiteres Mal wie bisher über die Grundmiete.
Denn es ist nicht davon auszugehen, dass vermietende Eigentümer aufgrund
einer Befreiung von Straßenausbaubeiträgen im Gegenzug die in der
Grundmiete kalkulatorisch enthaltene Beitragslast herausnehmen und den
Mietzins entsprechend reduzieren.
Es gehört zu einer
verantwortungsvollen Wohnungspolitik, die bei vielen Mieterhaushalten
insbesondere aufgrund des seit Jahren sehr angespannten Lübecker Wohnungsmarktes
bereits vorhandenen hohen Wohnkostenbelastungen nicht noch weiter in die
Höhe zu treiben, indem der Straßenausbau über eine Grundsteuererhöhung
finanziert wird.
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