Vertretung

Oftmals wird es nötig sein, Schriftverkehr mit dem Vermieter zu führen. Beanstandungen der Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sowie Mängelanzeigen sollten stets schriftlich erfolgen. Die Kündigung oder der Widerspruch gegen eine Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Den Schriftverkehr können Sie (z.B. nach vorheriger Beratung mit uns) selber führen, wenn ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zum Vermieter besteht. Sie können ihn aber auch ohne zusätzliche Kosten durch den Mieterverein führen lassen. Porto berechnen wir nur für besonders kostenintensive Postzustellungen.

Bitte beachten: Die Vertretung durch den Mieterverein darf nur außergerichtlich erfolgen. Für eine Vertretung vor Gericht wird im Regelfall eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beauftragt. Damit die finanziellen Risiken eines Gerichtsverfahrens überschaubar bleiben, bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit an, für einen Beitrag in Höhe von € 2,-- pro Monat eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen zu können. Fragen zur anwaltlichen Unterstützung bei gerichtlicher Vertretung oder zur Rechtsschutzversicherung beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen von der Geschäftsstelle und die RechtsberaterInnen.