Lübeck, 14.7.2022

Energiepreise

 Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Eine rechtliche Verpflichtung, höhere Vorauszahlungen unabhängig von einer vorgelegten Heiz- oder Betriebskostenabrechnung entrichten zu müssen, besteht zwar grundsätzlich nicht. Gleichwohl ist mit Blick auf die bereits eingetretenen und zu erwartenden weiteren Verteuerungen bei den Energiepreisen zu empfehlen, entweder die monatlichen Vorauszahlungen von selbst zu erhöhen oder – soweit möglich – Rücklagen zu bilden, um sich auf hohe Nachzahlungen vorzubereiten. Eine Anhebung der monatlichen Heizkostenvorauszahlungen um mindestens 50% oder die Bildung einer Rücklage in entsprechender Höhe wäre aus unserer Sicht zu empfehlen, wobei wichtig ist, den Vermieter oder die Verwaltung über eine aufgestockte Vorauszahlung zu informieren, damit die Mehrbeträge bestimmungsgemäß gebucht werden.

Im Zusammenhang mit den explodierenden Energiepreisen ist auf die Forderungen des Deutschen Mieterbundes an die Politik aufmerksam zu machen, die unter diesem Link zu finden sind. Weitaus hilfreicher wäre allerdings eine Evaluierung von Sanktionsmaßnahmen und ein entsprechendes rasches Umsteuern in der Energie(bezugs)politik, um in der kalten Jahreszeit nicht in einer wirtschaftlichen und humanitären Energiekatastrophe zu landen.

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