Lübeck,
14.7.2022
Energiepreise
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Eine rechtliche
Verpflichtung, höhere Vorauszahlungen unabhängig von einer vorgelegten
Heiz- oder Betriebskostenabrechnung entrichten zu müssen, besteht zwar
grundsätzlich nicht. Gleichwohl ist mit Blick auf die bereits
eingetretenen und zu erwartenden weiteren Verteuerungen bei den
Energiepreisen zu empfehlen, entweder die monatlichen Vorauszahlungen
von selbst zu erhöhen oder – soweit möglich – Rücklagen zu bilden, um
sich auf hohe Nachzahlungen vorzubereiten. Eine Anhebung der monatlichen
Heizkostenvorauszahlungen um mindestens 50% oder die Bildung einer
Rücklage in entsprechender Höhe wäre aus unserer Sicht zu empfehlen,
wobei wichtig ist, den Vermieter oder die Verwaltung über eine
aufgestockte Vorauszahlung zu informieren, damit die Mehrbeträge
bestimmungsgemäß gebucht werden.
Im Zusammenhang mit den
explodierenden Energiepreisen ist auf die Forderungen des Deutschen
Mieterbundes an die Politik aufmerksam zu machen, die unter
diesem Link zu finden sind.
Weitaus hilfreicher wäre allerdings eine Evaluierung von
Sanktionsmaßnahmen und ein entsprechendes rasches Umsteuern in der
Energie(bezugs)politik, um in der kalten Jahreszeit nicht in einer
wirtschaftlichen und humanitären Energiekatastrophe zu landen.
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