Lübeck, 4. Juni 2021

Klimakosten im Gebäudesektor

 Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Mit Blick auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der Verschärfungen bei Minderungszielen und verkürzten Fristen, die daraufhin erstaunlich schnell in den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes eingebracht worden sind, wird die Frage der Kostenlast und -verteilung für Maßnahmen, um einen möglichst klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, immer dringlicher. Die Art der Wärmeversorgung ist dabei sicherlich nur einer von vielen Bausteinen, die das Wohnen zur Miete zusätzlich verteuern wird. Wichtig ist dabei, zielgerichtete und sozialverträgliche Lösungen zu finden, die die Mieterhaushalte finanziell nicht überfordern.

Bedauerlicherweise werden mit Einführung des CO2-Preises zum 1.1.2021 im Gebäudesektor die Mehrkosten erst einmal zu 100 Prozent an die Mieterhaushalte durchgereicht, was im nächsten Jahr in den Heizkostenabrechnungen sichtbar werden dürfte. Dadurch verpufft der Effekt der CO2-Bepreisung im Mietwohnbereich völlig. Denn Vermieter werden nicht zum Austausch ihrer Heizanlagen angehalten, da sie die Kosten ja vollständig umlegen können. Mieterinnen und Mieter stehen somit trotz der wirtschaftlichen Folgen von Pandemiemaßnahmen auch noch vor steigenden Heizkosten, die allein dieses Jahr in einer durchschnittlichen Wohnung bis zu 125 Euro zusätzlich betragen können. Anfang Juni 2021 wurde zwar zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart, die Mehrkosten der CO2-Bepreisung künftig je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufzuteilen. Nur wenige Tage später war zu lesen, dass die Union davon wieder abrücken und erreichen will, dass ausschließlich die Mieterhaushalte die CO2-Mehrkosten tragen sollen. Die fehlende Lenkungswirkung solcher klimapolitischen Maßnahmen der Bundesregierung ist zu kritisieren und umfassende Anpassungen zu fordern.

Der Status quo aktueller mietrechtlicher Modernisierungsregelungen, mit denen wir es in den Beratungen zu tun haben, ist aus sozialer, klimapolitischer und ökonomischer Perspektive unbefriedigend. Mieter zahlen im Gebäudebestand nach einer Modernisierung über die Umlage der Modernisierungskosten bereits eine teils erheblich gestiegene Kaltmiete, und zwar unabhängig von der Klimawirksamkeit und Armortisationszeit der Maßnahmen. Der Vermieter darf die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen, und zwar dauerhaft. Das heißt: Über die Modernisierungsumlage refinanziert der Mieter erst die wertsteigernden Maßnahmen an der Immobilie und muss selbst dann, wenn sich diese amortisiert haben, weiterhin die hohe Miete zahlen.

Minderungszielverschärfungen und Fristverkürzungen im künftigen Bundes-Klimaschutzgesetz werden Modernisierungstätigkeiten beschleunigen. Dadurch wird die Sanierungsrate insgesamt zunehmen und die Mieten werden durch Modernisierungsumlagen schneller und noch stärker steigen. Um zu erreichen, dass Klimaschutz im Gebäudebestand sozialverträglich umgesetzt wird, müssen unbedingt verbindliche Lösungen zur Erreichung von Warmmietenneutralität nach energetischer Sanierung gefunden werden. Warmmietenneutralität bedeutet, Mietsteigerungen aufgrund von Modernisierungen der Höhe nach auf die eingesparten Energiekosten zu begrenzen.

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