Lübeck,
6. Februar 2022
Klimaschutz bei Wohngebäuden
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

nach Einschätzung von
"MeinFairMieter e.V." sei eine jährliche Investitionssumme von 175 Mio Euro
notwendig, um 80.500 Mietwohnungen in Lübeck bis 2045 auf einen hohen
Energie-Standard zu bringen. Unter Ansatz von 23 Investitionsjahren
würde sich rechnerisch ein durchschnittlicher Modernisierungsaufwand von
50.000 Euro pro Mietwohnung ergeben. Zieht man hiervon geschätzt 25
Prozent ersparte Instandsetzungskosten ab, die im Zuge von
Modernisierungen regelmäßig miterledigt werden und aus der
Mieterhöhung herauszunehmen sind, wäre bei einer
jährlichen Umlage von 8 Prozent der Modernisierungskosten mit einer durchschnittlichen Mieterhöhung pro Wohnung von 250 Euro
pro Monat zu rechnen. Unter Berücksichtigung der Kappungen auf 3 bzw. 2
Euro pro m²-Wohnfläche/Monat (§ 559 Abs. 3a BGB) sind es je nach
Wohnungsgröße immer noch enorme Mietsteigerungen. Es liegt nahe, dass
viele Mieterhaushalte dadurch finanziell überfordert werden und Gefahr
laufen, aus ihrer vertrauten Umgebung regelrecht vertrieben zu werden
und dabei nicht wissen, wo sie Wohnraum finden sollen, der für sie
bezahlbar ist.
Und auch auf der Anbieterseite
stellt sich die Frage, wie das Investitionsvolumen
aufgebracht werden soll. Denn bei den 80.500 Mietwohnungen handelt es
sich um etwa 28.500 gewerblich und 52.000 privat vermietete Objekte. In
Anbetracht des am 24.1.2022 erfolgten Antrags- und Zusagestopps der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW dürfte es
insbesondere im Bereich der privaten Vermietung schwierig werden,
energetische Ertüchtigungen ohne die Zuschüsse und zinsgünstigen Kredite
der KfW finanziell bewältigen zu können.
Klimaschutz im Wohnungsbereich ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
so dass es nicht fair und inakzeptabel ist, sofern sich der Staat aus
der Förderung herausnimmt und die Kosten – wie schon bei der
CO2-Bepreisung von Brennstoffen im Bereich von Heiz-/Warmwasserkosten –
für die energetische Gebäudemodernisierung letztendlich von den
Mieterhaushalten getragen und aufgrund der unbefristeten
Umlagemöglichkeit sogar überkompensiert werden. Denn der
Mieterhöhungsbetrag fällt nicht etwa nach Amortisation der
Modernisierungskosten wieder weg, sondern bleibt dauerhaft Bestandteil
der Miete. Derzeit sieht es so aus, dass der Staat jedenfalls
hinsichtlich der gestoppten KfW-Mittel aus der Förderung für effiziente
Gebäude ausgestiegen ist, die Vermieter ihre Kosten über die
Modernisierungsmieterhöhnung vollständig zurückbekommen und die Mieter
die Klima-Zeche im Gebäudebereich am Ende allein bezahlen. Ein solches
Konzept ist unausgewogen und wenig geeignet, Akzeptanz und Begeisterung
bei den Bewohnerinnen und Bewohnern in den bundesweit knapp 23 Mio
Mietwohnungen hervorrufen zu können.
Bei Modernisierungsmaßnahmen
sind zahlreiche Dinge zu beachten, über die man sich
informieren sollte. So sind Modernisierungsmieterhöhungen bei einer
Staffelmiete ausgeschlossen und bei einer Indexmiete
nur eingeschränkt umsetzbar. Hervorzuheben ist die
Möglichkeit, einen finanziellen Härteeinwand zu erheben,
sofern der betroffene Mieterhaushalt mehr als 30 Prozent seines
verfügbaren Nettoeinkommens aufwenden müsste, um die künftige
Bruttowarmmiete bezahlen zu können. Auf unserer Internetseite steht ein
Musterschreiben für einen
Härteeinwand zur Verfügung mit Hinweisen und Beispielen. Wer Mitglied
bei uns ist, sollte sich frühzeitig mit einer
Modernisierungsvorankündigung an uns wenden, damit wir die Angelegenheit
prüfen und innerhalb der sehr kurzen Frist, die dafür nur zur Verfügung
steht, einen Härteeinwand erheben können.
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