Lübeck,
17.3.2026
Mietspiegel 2025
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Im März 2026
ist der neue Lübecker Mietspiegel veröffentlicht worden. Die in der
Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf den Stichtag
1. Mai 2025. Es handelt sich erneut um einen qualifizierten Mietspiegel
gemäß Paragraph 558d BGB, was zweierlei bedeutet: Zum einen wird
vermutet, dass die in der Mietspiegeltabelle bezeichneten Entgelte die
ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Zum anderen ist ein
Erhöhungsverlangen im Geltungsbereich eines qualifizierten Mietspiegels
nur dann wirksam, sofern zum Nachweis der ortsüblichen Miete die Daten
aus dem Mietspiegel herangezogen werden. Mietspiegel bieten eine
zuverlässige Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Miete und
leisten einen wertvollen Beitrag für Transparenz und Rechtssicherheit.
Die Zusammenarbeit im Arbeitskreis Mietspiegel, dem der Haus- &
Grundbesitzerverein, Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Mieterverein
und weitere Akteure angehören, hat unter Federführung der Hansestadt
Lübeck gut funktioniert.
Ergebnis
der Datenerhebung
Betrachtet man
die Zahlen aus der Mietspiegeltabelle unabhängig von Baujahr und Größe
der Wohnungen über sämtliche Tabellenfelder hinweg, ergibt sich eine
durchschnittliche Nettokaltmiete von 8,69 Euro pro Quadratmeter. Für
einfache Wohnlagen wurde ein Abschlag von 0,47 Euro und für gute
Wohnlagen ein Zuschlag von 0,44 Euro ermittelt. Beim Mietspiegel 2023
betrug die durchschnittliche Miete 8,46 Euro. Bei näherer Betrachtung
der Tabellenfelder des neuen Mietspiegels ist festzustellen, dass sich
die Mieten im Vergleich zum Mietspiegel 2023 neben einigen wenigen
Reduzierungen zum Teil deutlich erhöht haben (Grafik).
Veränderung Lübecker Mietspiegel 2023 zu 2025 relativ in %

Damit steigt
das Mietpreisniveau bei den Bestandsmieten weiter an, allerdings nicht
mehr ganz so steil, wie bei den beiden vorangegangenen Mietspiegeln. Im
Bereich der Angebotsmieten ist die Situation deutlich
dramatischer mit einem
Anstieg von 2015 zu 2025 um 71 Prozent, womit Lübeck bundesweit hinter
Berlin auf Platz 2 rangiert.
Mieterhöhung prüfen lassen
Die
Veröffentlichung eines neuen Mietspiegels weckt erfahrungsgemäß
Begehrlichkeiten für eine Mietanpassung. Es ist sehr zu empfehlen,
Mieterhöhungsverlangen unter rechtlichen Gesichtspunkten prüfen zu
lassen. In vielen Fällen sind die Forderungen fehlerhaft und es wäre
ärgerlich, Monat für Monat ein unangemessen hohes Entgelt für die
Wohnung zu zahlen, welches dann vielleicht auch noch im Zuge der
nächsten Mietspiegelerstellung zu einem ungerechtfertigt starken Anstieg
des ortsüblichen Mietpreisniveaus beiträgt. In Lübeck gilt seit Mai 2024
die Kappungsgrenzenverordnung, so dass die Kaltmiete innerhalb von drei
Jahren nur um 15 Prozent (statt um 20 Prozent) und maximal nur bis zur
ortsüblichen Miete erhöht werden darf. Die 15-Prozent-Grenze ist mit
Blick auf unsere Beratungspraxis bei einigen Vermietern nicht
angekommen, die weiterhin Erhöhungen um 20 Prozent fordern. Bei einem
förmlichen Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter eine Zustimmungsfrist
von mindestens zwei vollen Kalendermonaten
einzuräumen.
Somit
steht genug Zeit zur Verfügung für eine Überprüfung durch die
Rechtsberatung des Mietervereins, wovon bitte Gebrauch gemacht werden
sollte.
Mietspiegel
in der Praxis
Der neue
Mietspiegel ist wie seine Vorgänger in Tabellenform gestaltet mit
einzelnen Feldern, die einen Mittelwert sowie einen unteren und oberen
Spannenwert ausweisen. Eine Orientierungshilfe mit fünf Merkmalgruppen
ermöglicht es, die Miete innerhalb der jeweiligen Preisspanne ausloten
zu können. Im Wohnlagenverzeichnis ist ablesbar, welche Straßen in
einfache, mittlere oder gute Wohnlagen eingestuft sind. Eine
Anleitungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Miete ist im Mittelteil
des Mietspiegels zu finden.
+
+ +