Lübeck, 14.11.2017
Mieterhöhung nach Modernisierung
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

Die Modernisierung von Wohnblöcken im Brüder-Grimm-Ring
53 - 81 durch die Firma Vonovia ist ein Musterbeispiel für Forderungen
an die Politik, vorhandene Regelungen zur Mieterhöhung nach einer
Modernisierung dringend zu ändert.
Die Modernisierung eines Gebäudes steigert dessen
Wohnwert und verbessert - was insbesondere Gebäudeeigentümer
interessiert - dessen Marktwert. Die Miete steigt anschließend meist
extrem nach oben. Denn 11 Prozent der Modernisierungskosten darf ein
Vermieter der bisherigen Miete auf Dauer zuschlagen. Im
Brüder-Grimm-Ring steigen die Mieten teilweise von bisher 5,10 Euro pro
m² netto-kalt auf künftig 6,80 Euro an. Das sind für eine 60 m² große
Wohnung Mehrkosten pro Monat von 102 Euro. Derartige Mietzuschläge
überfordern viele Mieterhaushalte und tragen dazu bei, dass sie ihre
angestammte Umgebung, in der sie teilweise seit Jahrzehnten wohnen und
entsprechend fest verwurzelt sind, verlassen müssen. Die
Sozialverträglichkeit der derzeit gesetzlich erlaubten Mieterhöhungen
nach einer Modernisierung ist mit Blick auf solche Folgewirkungen
erheblich in Zweifel zu ziehen und gibt Veranlassung für Forderungen an
die Politik, hier schnellstmöglich Änderungen einzuführen, um die oft
drastischen Folgen solcher Modernisierungen einzuschränken. Und auch
eine weitere negative Folge ist zu beobachten, nämlich das zeitlich
versetzte Durchschlagen solcher drastischen Mietsteigerungen auf den
Mietspiegel, wodurch das Niveau der ortsüblichen Miete stark nach oben
gedrückt und Mieterhöhungsmöglichkeiten auch für Wohnungen in Häusern
eröffnet wird, die nicht modernisiert worden sind.
Bereits seit Jahren fordert der DMB klimaneutrale und
sozialverträgliche Lösungen. Die Kosten müssen auf mehrere Schultern
verteilt werden. Eine Gruppe allein kann diesen gesellschaftlich
notwendigen Prozess nicht tragen. Und es darf auch nicht darauf
hinauslaufen, Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gegeneinander
auszuspielen. Zu fordern ist, dass sich der Staat angemessen an den
Kosten der energetischen Sanierung beteiligt. Bei
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand ist Warmmietenneutralität
anzustreben, also eine Begrenzung der Mieterhöhung auf den Betrag der
eingesparten Heizkosten. Die Bundesregierung muss klare Anreize setzen
und ein Investitionsklima schaffen, um die eigenen Energiesparziele und
eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebereich zu erreichen. Nötig
ist ein verlässlicher politischer Rahmen. Das ständige Hin und Her bei
der Diskussion um Gebäudestandards hat jeglicher Planungssicherheit den
Boden entzogen. Die große Koalition ist bei der Sicherung der
Sozialverträglichkeit energetischer Modernisierungen keinen Schritt
weiter gekommen. Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, das Mietrecht zu
ändern, sind nicht umgesetzt und von der CDU/CSU blockiert worden.
Dringend notwendig ist eine Begrenzung der
Mieterhöhungsspielräume aufgrund von energetischen Modernisierungen und
eine öffentliche Förderung, die gleichzeitig Vermieterinvestitionen
spürbar anreizt und Mieter von hohen Wohnkosten entlastet. Der DMB
fordert, dass Vermieter zukünftig auch bei Modernisierungsmaßnahmen die
Miete nur im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen dürfen, die
mittel- und langfristig auf neue Füße gestellt werden muss. Als
Sofortmaßnahme ist der Erhöhungsspielraum von derzeit elf auf vier
Prozent der Modernisierungsinvestition zu begrenzen. Außerdem sollte als
weiteres Korrektiv die ortsübliche Miete nach der Modernisierung um
nicht mehr als zehn Prozent überschritten werden. Es ist wichtig, dass
Mieterhaushalte durch Modernisierungsmaßnahmen finanziell nicht
überfordert und verdrängt werden. Solchen Entwicklungen müssen wirksame
Riegel vorgeschoben werden
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