Lübeck, 8.10.2015

Wohnungsaufsichtsgesetz notwendig

Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck

 

In Anbetracht der aufgedeckten Missstände in einem Wohnheim in der Lübecker Anschützstraße ist ein Wohnungsaufsichtsgesetz für Schleswig-Holstein zu fordern, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, Eigentümer von Schrottimmobilien zu einer ordnungsgemäßen Instandhaltung zu verpflichten und um Standards für den baulichen Zustand, eine angemessene Belegung sowie für Hygiene- und Gesundheitsschutz zu setzen. Das Polizei- und Ordnungsrecht reicht dafür nicht aus. Ein gutes Beispiel findet sich in Hamburg mit dem Wohnraumschutzgesetz, welches dort seit 1971 ununterbrochen gilt.

Auch Finanzinvestoren können hiermit an die Kette gelegt werden, die massenhaft Wohnungen aufkaufen, um kräftige Renditen zu erzielen, nichts zu investieren und die ihre Immobilien auf diese Weise systematisch verwahrlosen lassen.

 

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