Lübeck, 8.10.2015
Wohnungsaufsichtsgesetz notwendig
Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
In Anbetracht
der aufgedeckten Missstände in einem Wohnheim in der Lübecker
Anschützstraße ist ein Wohnungsaufsichtsgesetz für Schleswig-Holstein zu
fordern, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, Eigentümer von
Schrottimmobilien zu einer ordnungsgemäßen Instandhaltung zu
verpflichten und um Standards für den baulichen Zustand, eine
angemessene Belegung sowie für Hygiene- und Gesundheitsschutz zu setzen.
Das Polizei- und Ordnungsrecht reicht dafür nicht aus. Ein gutes
Beispiel findet sich in Hamburg mit dem
Wohnraumschutzgesetz, welches dort seit 1971 ununterbrochen gilt.
Auch
Finanzinvestoren können hiermit an die Kette gelegt werden, die
massenhaft Wohnungen aufkaufen, um kräftige Renditen zu erzielen, nichts
zu investieren und die ihre Immobilien auf diese Weise systematisch
verwahrlosen lassen.
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