Dauer/Kündigung der Mitgliedschaft

In § 4 Absatz 2 der Vereinssatzung heißt es:

"Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Kündigungserklärung beendet werden. Die Kündigung ist an eine Vierteljahresfrist gebunden. Sie ist frühestens zum Ablauf von 24 Monaten nach Beginn der Mitgliedschaft, danach jeweils zum 31.12. eines Jahres möglich."

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt also 24 Monate (für Studierende: 12 Monate). Wer z.B. im Juli 2022 eingetreten ist, kann frühestens zum 30.6.2024 kündigen, wenn das Kündigungsschreiben spätestens am 31.3.2024 beim Mieterverein Lübeck eingeht. Danach kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Unsere Empfehlung:

Mitgliedschaft nicht kündigen. Gemeinsam sind wir stärker!