Mitgliedsbeitrag

Der Mieterverein Lübeck erhebt einen Jahresbeitrag in Höhe von  € 96,--. Hierin sind alle Leistungen enthalten, wie z.B.

  telefonische Rechtsauskünfte          persönliche Beratungsgespräche

          Schriftverkehr          MieterZeitung

Reduzierte Beiträge und den Beitrag bei Gewerberaum finden Sie hier. Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann der Beitrag jeweils zur Hälfte im Januar und im Juli entrichtet werden.

 

Für Mitgliedschaften, die im Laufe eines Jahres begründet werden, beginnt die Beitragspflicht erst ab dem Monat, in dem der Beitritt erfolgt. Der erste Jahresbeitrag wird also zu Gunsten des Neumitgliedes für volle 12 Monate im Voraus angerechnet. Beispiel: Beginn der Mitgliedschaft am 1.3.2023: Der Beitrag für die Monate März 2023 bis Februar 2024 ist bei Begründung der Mitgliedschaft fällig. Am 1.1.2024 wird dann der Beitrag fällig für März bis Juni 2024 (bei halbjährlicher Zahlweise) bzw. für März bis Dezember 2024 (bei jährlicher Zahlweise).

Ab Beginn der Mitgliedschaft steht das gesamte Leistungsangebot des Mietervereins zur Verfügung. Die optional für € 2,-- pro Monat zubuchbare Rechtsschutzversicherung tritt allerdings erst bei Schadenfällen ein, die nach Ablauf einer Wartefrist von 3 Monaten entstehen und verlangt, dass zunächst die außergerichtliche Beratung des Mietervereins in Anspruch genommen wird, bevor Kostendeckung für ein Gerichtsverfahren beantragt werden kann.